Vorträge 2022

 

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Donnerstag, 08.12.2022

 

Zusammenfassung von Dr. Erich Viehöfer

 

Vortrag von Dr. Rainer Haas    

 

50 Jahre neuer Landkreis Ludwigsburg Erinnerungen des Landrats 1995 bis 2019.

 

Aus Anlass von 50 Jahren Kreisreform sprach der frühere Landrat Dr. Haas über die Vorgeschichte, Durchführung und das Ergebnis dieser Reform.

Die Anfänge reichen ein halbes Jahrtausend zurück, bis zum Tübinger Vertrag von 1514 und zu den Landständen in Württemberg. Vögte und Oberamtmänner waren die „Vorläufer“ der heutigen Landräte. Diese Bezeichnung gibt es erst seit 1928.

Nachdem 1938 die Zahl der Oberämter, nunmehr als „Kreise“ bezeichnet, reduziert worden war, gab es 1955/56 erste Überlegungen zu einer weiteren Kreisreform, die aber nicht durchgeführt wurde. Bundesweit gab es ähnliche Überlegungen ab Mitte der 1960er Jahre.

Die Kreisgebietsreform war in der Bevölkerung umstritten; vor allem im Altkreis Leonberg formierte sich Widerstand. Ein Ergebnis der Verhandlungen war, dass das obere Bottwartal zwischen Ludwigsburg und Heilbronn geteilt blieb.

Am 19. September 1972 fand der Übergangskreistag im „Ratskeller“ in Ludwigsburg satt, wo Dr. Hartmann als Landrat gewählt wurde. Ab Anfang 1973 existierte der Kreis Ludwigsburg mit dem heutigen Kreisgebiet. Dies bedeutete eine Vergrößerung um 20 Städte und Gemeinden, wodurch zusätzlich 100.000 Einwohner hinzukamen. Der Kreis Ludwigsburg wurde dadurch zu einem der größten Landkreise in Deutschland (Platz 4, mit Tendenz auf Platz 3).

In den neunziger Jahren folgte die nächste große Reform, die SoBEG, d.h. die Sonderbehördeneingliederung. Zu den unteren Sonderbehörden gehörten beispielweise die Veterinär- und Gesundheitsämter. Dr. Haas nannte diese Reform eine Erfolgsgeschichte.

In seinem Fazit betonte er, dass in diesen Bereichen kein weiterer Reformbedarf bestehe, sehr wohl dagegen in den Bereichen Digitalisierung, Klimawandel und Einbindung der Bürger.

 

 

Donnerstag, 13.10.2022

 

Zusammenfassung von Dr. Erich Viehöfer


Vortrag von Jochen Sandig


Tradition und Innovation. Ludwigsburger Schlossfestspiele im Wandel der Zeiten.

 

Der  erste Vortrag des neuen Zyklus beschäftigte sich mit einer Ludwigsburger Institution im Wandel der Zeit und in Zeiten des Wandels. Den Vortrag hielt Jochen Sandig, seit Oktober 2019 Intendant der Ludwigsburger Schlossfestspiele.

Die Geschichte der Festspiele beginnt 1932 mit einem Mozartabend im Ordenssaal des Schlosses. Die Rede des Musikpädagogen und Musikkritikers Wilhelm Krämer zu diesem Anlass löst heute zwiespältig Reaktionen aus, da Krämer die Musik im Kontext des deutschen Volkstums und der nationalen Identität sah. Sandig sieht dagegen die Musik als universelle Sprache an. Wir stehen heute an einem Wendepunkt der Festspielgeschichte, in einem Prozess des Wandels hin zu einem Fest der Künste, Demokratie und Nachhaltigkeit. Es gilt die Botschaft der Völkerverständigung im Geiste von Schillers „Alle Menschen werden Brüder“ in die heutige Zeit zu übertragen.

Das Festival erfährt eine demokratische Öffnung; dies gilt auch bei den Eintrittspreisen. Das Ludwigsburger Schloss selbst wird dadurch demokratisiert und zu einem Ort der Kommunikation

 

 

Donnerstag, 23.06.2022

 

Vortrag von Hans-Peter Winkler
Anfänge einer neuen Zeit – Ein Rückblick auf 125 Jahre
Strom- und Wasserversorgung in Mundelsheim.

 

Entwicklung der Stromversorgung

 

In Mundelsheim brach 1896 eine neue Ära an: Mit der Errichtung der ersten öffentlichen Stromversorgung und der zentralen Wasserversorgung erhielten viele Gebäude einen Hausanschluss. Die Bedeutung für die Menschen, die auf Kerzenlicht und Öllampe verzichten konnten und nicht mehr an die Dorfbrunnen mussten, ist heutzutage kaum mehr nachzuempfinden.

 

Die Strom- und Wasserversorgung in Mundelsheim kann auf ihr 125-jähriges Bestehen zurückblicken. Eine gute Gelegenheit, Rückschau zu halten und an diese technischen und unternehmerischen Pionierleistungen zu erinnern. Der Streifzug durch die Geschichte zeigt, dass die Aufrechterhaltung der Strom- und Wasserversorgung wiederholt mit Erschwernissen verbunden war, die gemeistert werden mussten. Zu allen Zeiten war die sichere Versorgung der Bevölkerung genauso ein Thema wie die Frage der damit verbundenen Kosten und Investitionen.

 

Der Referent Hans-Peter Winkler, Diplomingenieur der Elektrotechnik und Master of Engineering für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung, ist Verfasser des Buchs „Anfänge einer neuen Zeit – Ein Rückblick auf 125 Jahre Strom- und Wasserversorgung in Mundelsheim“, das von der Gemeinde Mundelsheim 2021 herausgegeben wurde.

 

Die Aufzeichnung des Vortrags ist über diesen Link auf YouTubeDE abrufbar.

 

 

Donnerstag, 12.05.2022

 

Zusammenfassung von Dr. Erich Viehöfer

 

Vortrag von Klaus Herrmann: Seit zwei Jahrhunderten dürfen Bürger bei uns Gemeinderäte wählen.

 

Vor 1819 wurden in Württemberg die Mitglieder der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen einer „Selbsterneuerung“ bestimmt, also nicht gewählt. König Wilhelm ließ erstmals eine Wahl zu. Die Neuordnung der Verwaltung garantierte die kommunale Selbstverwaltung. Aus „Gericht und Rat“ entstand der Gemeinderat, der künftig die Selbstverwaltung der Gemeinde ausübte. Die Wahl der Gemeinderäte war nicht geheim. Wahlberechtigt waren nur Männer, die das Bürgerrecht besaßen. Die Sitzungen von Gemeinderat und Bürgerausschuss waren bis 1848 nicht öffentlich. Dann ermöglichte ein neues Gesetz das „freisinnigste Wahlrecht in Deutschland“, mit öffentlichen Sitzungen und der geheimen Wahl der Gemeinderäte. Fast jeder männliche Steuerzahler war nun wahlberechtigt. Eine Wiedereinführung des Klassenwahlrechts scheiterte 1855. Nach dem Ersten Weltkrieg erlangten erstmals auch Frauen das Wahlrecht und der Bürgerausschuss wurde abgeschafft.
Im Nationalsozialismus ernannte der Kreisleiter der NSDAP nach dem Führerprinzip die Gemeinderäte. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das bisherige Wahlverfahren bestehen.
Bis heute ist das Kommunalwahlrecht in Württemberg sehr personenbezogen, während andere Bundesländer sehr parteiorientierte Wahlbestimmungen haben.
Der Referent spricht über die Geschichte und Entwicklung des Gemeindewahlrechts in Württemberg. Die kommunale Selbstverwaltung hat in Württemberg eine lange Tradition. Kurz nach der Regierungsübernahme von König Wilhelm I im Jahre 1816 reformierte er die Verwaltung des Königreiches. In den Gemeinden entstand ein für die damalige Zeit sehr demokratisches Verfahren, wie die Bevölkerung ihr Gemeinwesen mitgestalten konnte. Aus „Gericht und Rat“, die sich bei Ausscheiden eines Mitglieds selbst erneuerten, entstand 1819 ein Gemeinderat. Die Mitglieder wurden von den Bürgern (damals nur die männlichen Einwohner die das Bürgerrecht besaßen) zunächst auf zwei Jahre, bei Wiederwahl auf Lebenszeit gewählt. Nach 1848 wurde die Lebenslängliche Wahl abgeschafft und eine 6 jährige Wahlperiode eingeführt. Als zweite Kammer bestand bis 1918 auf Gemeindeebene ein Bürgerausschuss, der bei allen finanziellen Angelegenheiten ein Mitspracherecht hatte. In keinem deutschen Land gab es eine solch große Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger. Das hat sich bis heute erhalten. Das Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg ist in den Grundzügen inzwischen von fast allen Bundesländern übernommen worden.

 

Der Vortrag des neuen Vorsitzenden des Historischen Vereins über die Geschichte des Gemeindewahlrechts in Württemberg war ursprünglich für März 2020 geplant gewesen, musste aber wegen Corona um zwei Jahre verschoben werden.

 

 

Donnerstag, 28.04.2022

Vortrag von Prof. Dr. Eberhard Wolff: Die Pockenschutzimpfung im Württemberg des frühen 19. Jahrhunderts zwischen Enthusiasten und Skeptikern.


Der Vortrag des Kulturanthropologen Prof. Eberhard Wolff war eine Kooperationsveranstaltung des Historischen Vereins mit dem Staatsarchiv Ludwigsburg und basierte auf seiner Dissertation über die frühen Impfgegner am Beispiel Württemberg.


Nach ersten Impfversuchen im 18. Jahrhundert eröffnete die Entdeckung der „Kuhpocken“ eine der ersten effizienten Eingriffsmöglichkeiten der Medizin um eine epidemische Krankheit im Zaum zu halten.
Die Pockenschutzimpfung spielte eine zentrale Rolle bei der Medikalisierung der Bevölkerung. Sie wurde gefördert von der Medizinalbürokratie, mit dem Ziel einer Einbindung der (Land)Bevölkerung. Hierbei sollte Aufklärung in Alltagspraxis umgesetzt werden.
In Württemberg wurde ab etwa 1800 geimpft. Zunächst beschränkte sich das Königreich Württemberg auf indirekte Zwangsmaßnahmen; ab 1818 verordnete der neue König Wilhelm I. den Impfzwang. Es gab trotzdem weiterhin einzelne Epidemien, bis sich die Zweitimpfung durchsetzte.
Von Anfang an gab es Widerstände gegen die Impfung. Die Skepsis richtete sich gegen die Wirksamkeit der Impfung und gegenüber ihrer Sicherheit, also gegen mögliche schädliche Nebenwirkungen.
Andererseits gab es auch nichtmedizinische Gründe für die Skepsis wie die Kosten der Impfung oder der Zeitaufwand. Dagegen sahen selbst radikale Pietisten die Impfung nicht als einen Eingriff in die göttliche Ordnung an.
Die Pockenschutzimpfung führte unterschiedliche Beteiligte aus unterschiedlichen Kulturmilieus zusammen. Die Gegenüberstellung von Wahrheit und Vorurteil ist daher eine falsche Dichotomie.

 

Die Aufzeichnung des Vortrags ist über diesen Link auf YouTubeDE abrufbar.

 

Einen sehr interessanten Artikel zum Vortrag veröffentlichte die Ludwigsburger Kreiszeitung.

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Donnerstag, 10.03.2022

Vortrag von Dr. Elke Koch: „Frauen werbt und wählt, jede Stimme zählt“: Zur Geschichte des Frauenwahlrechts.

 

Die Aufzeichnung des Vortrags ist über diesen Link auf YouTubeDE abrufbar.

 

 

 

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